Westfalen Blatt vom 25. März 1953



Ewert obsiegt im Omnibus-Prozeß

Personen zwischen Bielefeld - Enger dürfen befördert werden

Düsseldorf. In dem Verwaltungsstreitverfahren des Omnibusunternehmers Ewert, Bielefeld („Wanderfalke") und der Oberpostdirektion Münster gegen den Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen in Bielefeld wurde am Dienstag (also am 24.3.1953, CB) nach siebenstündiger Verhandlung folgendes Urteil vom Landesverwaltungsgericht Düsseldorf verkündet:

1 Die Konzession, die der Verkehrsminister NRW den Bielefelder Kreisbahnen für eine Omnibuslinie Bielefeld - Enger erteilt hat, wird aufgehoben.

2. Auf der Linie des Omnibusunternehmers Ewert Bielefeld - Bünde fällt das Verbot des Verkehrsministers fort, auf der Strecke zwischen Bielefeld und Enger Personen zu befördern.

3. Gleichfalls fällt das Verbot des Verkehrsministers an den Unternehmer Ewert fort, auf der Linie Bielefeld - Jöllenbeck - Herford zwischen Bielefeld und Jöllenbeck Fahrgäste zu befördern.
4. Der der Oberpostdirektion Münster vom Verkehrsminister erteilte ablehnende Bescheid wird aufgehoben.

5. Die Kosten des gesamten Verfahrens tragen die Bielefelder Kreisbahnen und der Verkehrsminister NRW je zur Hälfte.



Wiedergabe des Artikels mit freundlicher Genehmigung der Zeitung WESTFALEN-BLATT


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