3. Juli 1933: Die Betriebsdirektion der Herforder Kleinbahnen



N a c h t r a g zu den
„Vorschriften über die Betriebsführung auf dem Anschluß Meyer - Lippinghausen"
vom 8. November 1906.


A.
Ziffer 1 der Vorschriften erhält folgende Fassung:


Die Züge von Herford nach dem Anschlußgleis Meyer (Bergfahrten) können unter Berücksichtigung der in Ziffer 2 genannten Höchstzahlen von der Lokomotive geschoben oder gezogen werden. Bei der Herunterfahrt von der Fabrik Meyer - Lippinghausen nach Herford (Talfahrten) muss die Lokomotive den Kopf des Zuges bilden.

B.
Ziffer 2 der Vorschriften erhält folgende Fassung:


a) Bergfahrten mit schiebender Lokomotive:

Die Zugstärke darf 3 beladene Reichsbahnwagen nicht übersteigen. Wenn an der Lokomotive ein bedienter Kleinbahnwagen sich befindet, können bis zu 4 beladene Reichsbahnwagen mitgeführt werden.

b) Bergfahrten mit ziehender Lokomotive:

Bei Fahrten mit ziehender Lokomotive muß am Schluß des Zuges ein bedienter Kleinbahnbremswagen laufen; die Zugbelastung (ohne Bremswagen) darf 40 t keinesfalls überschreiten.

c) Talfahrten mit ziehender Lokomotive:

Die Zugstärke darf zwei beladene Reichsbahnwagen nicht übersteigen. Wenn an der Spitze des Zuges ein bedienter Kleinbahnbremswagen läuft, können 3 beladene Reichsbahnwagen mitgeführt werden.

Anstelle eines beladenen Reichsbahnwagens können 2 leere Reichsbahnwagen eingestellt werden, die Züge dürfen aber nicht mehr als 5 Reichsbahnwagen enthalten.

Der Kleinbahnbremswagen gilt als bedient, wenn er an die Bremsleitung der Lokomotive angeschlossen ist.

Herford, den 3. Juli 1933
Die Betriebsdirektion
gez. P a u l



Ergänzung: Nachtrag vom 6. Dezember 1934


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